AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Vertragsumfang und Gültigkeit, Allgemeines

1.1

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer (best level – IT service | Lukas Tschofen), im Nachfolgenden bl-its genannt, gegenüber seinem Kunde (Auftraggeber) erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Einkaufsbedingungen des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.

Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

1.2.

Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass aufgrund der besonderen Komplexität im Bereich des Transports und der Verarbeitung von Daten keine hundertprozentige Sicherheit gewährleistet werden kann. Allgemeine Regeln über Leistungsstörungen und Schadenersatz sind daher vor dem Hintergrund der speziellen technischen Bedingungen, die in diesen Bereichen vorgefunden werden, zu verstehen und anzuwenden.

2. Leistungsumfang

 2.1

Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen wird durch bl-its erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, in der vom bl-its gewählten Weise (z.B. Online, am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen von bl-its) innerhalb der normalen Arbeitszeit des bl-its. Erfolgt auf Wunsch des Kunden oder aufgrund besonderer Umstände, die dies erforderlich machen, eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl der die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiter obliegt bl-its, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.

2.2

Bl-its übernimmt keine Verantwortung für von ihm nicht betriebene, erstellte oder betreute Netze oder Netz- und sonstige Telekommunikationsdienstleistungen bis zu einer im Auftrag definierten Schnittstelle, die den hier gegenständlichen Leistungen physisch oder logisch vorgelagert sind.

2.3

Bl-its ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden oder Dritter, die ihm dieser zur Bearbeitung, zur Aufbewahrung oder zum Transport übergibt, auf deren Inhalt oder logischen Gehalt zu überprüfen. Erleidet der Kunde dadurch einen Schaden oder Mehraufwand, dass die ihm vom Kunde zur Verfügung gestellten Daten rechtswidrige Inhalte aufweisen oder nicht in einem Zustand sind, der sie für die Erbringung der beauftragten Dienstleistung tauglich macht, so haftet der Kunde.

2.4

Bl-its haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass Dritte, deren Daten er zur Bearbeitung, Aufbewahrung oder Weiterleitung übernommen hat oder sonstige Personen, zu denen er in keinem Vertragsverhältnis steht, missbräuchlich handeln, sofern er diesen Missbrauch im Rahmen des Standes der Technik und der branchenüblichen Standards nicht verhindern konnte und musste. Bl-its verpflichtet sich, die vertragsgegenständliche Software entsprechend dem Leistungsumfang der jeweils nachstehenden vertraglich vereinbarten Supportklasse zu erfüllen:

2.4.1

Supportklasse A:
Informationsservice:

Der Kunde wird über neue Programmstände, verfügbare Updates, Programmentwicklungen etc. informiert.

Hotline-Service:

Bl-its wird dem Kunden innerhalb der vereinbarten Hotline-Zeiten, bei fallweise auftretenden Problemen, für Beratungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der vertragsgegenständlichen Softwareprogramme und/oder Hardware zur Verfügung stehen. Der Kunde ist berechtigt, bei wiederholter Inanspruchnahme dieser Beratung für gleichartige Probleme eine weitere vertragsgegenständliche Beratung von zusätzlichen, außerhalb dieses Vertrages liegenden kostenpflichtigen Schulungsmaßnahmen abhängig zu machen.

2.4.2

Supportklasse B:
Update Service:

Bl-its stellt zum von ihm festgelegten Termin dem Kunden die vom Hersteller bereitgestellten Programm-Updates zur Verfügung. In diesen sind Korrekturen von Fehlern, Behebung eventueller Programmprobleme, die weder beim Probelauf noch beim Praxiseinsatz innerhalb der Gewährleistung auftreten, Verbesserungen des Leistungsumfanges, Änderungen der Softwareprogramme aufgrund Änderungen der Rechtslage oder sonstiger maßgeblicher Rahmenbedingungen enthalten.

Änderungen der Rechtslage oder sonstiger maßgeblicher Rahmenbedingungen, die zu einer neuen Programmlogik führen, d. h. Änderungen bereits vorhandener Funktionen, die zu neuen Programmen und Programmodulen führen, sowie eventuell notwendige Erweiterungen der Hardware fallen nicht unter Leistungen dieses Vertrages. Diese Leistungen werden neben den notwendigen Datenträgern und Dokumentationen dem Kunden gesondert angeboten.

2.4.3

Supportklasse C:
Installation von Programm-Updates:

Bl-its übernimmt das Einspielen bzw. Aufsetzen der neuen Programm-Updates auf das vertragsgegenständliche Computersystem.

Problembehandlung vor Ort:

Falls die Problembehandlung des vertraglich festgelegten Leistungsumfanges nicht durch Hotline-Service, Remote Support etc. gelöst werden kann, wird bl-its diese am Standort des Computersystems vornehmen.

2.5

Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn die jeweils vertragsgegenständliche Software ein zu der entsprechenden Leistungsbeschreibung/Dokumentation in der jeweils letztgültigen Fassung abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Kunden reproduzierbar ist.

Mängelrügen sind schriftlich an bl-its zu richten. Zwecks genauerer Untersuchung von eventuell auftretenden Fehlern ist der Kunde verpflichtet, das von ihm verwendete Computersystem (bei Systemen im Online Verbund mit anderen Rechnern auch die entsprechende Verbindung), Softwareprogramme, Protokolle, Diagnoseunterlagen und Daten in angemessenem Umfang für Testzwecke während der Normalarbeitszeit bl-its kostenlos zur Verfügung zu stellen und bl-its zu unterstützen. Erkannte Fehler, die von bl-its zu vertreten sind, sind von diesem in angemessener Frist einer Lösung zuzuführen.

Von dieser Verpflichtung ist bl-its dann befreit, wenn im Bereich des Kundes liegende Mängel dies behindern und von diesem nicht beseitigt werden. Eine Beseitigung des Fehlers erfolgt durch ein Softwareupdate oder durch angemessene Ausweichlösungen.

2.6

Stellt bl-its Client-Software zur Verfügung, so ist deren Funktionieren nur unter den vertraglich spezifizierten Rahmenbedingungen, insbesondere aber jedenfalls nur unter der Bedingung gleichbleibender Betriebsumgebung und Identität der dem zu Vertragsschluss dem technischen Umfeld vorgelagerten Netzwerkdienstleistungen gewährleistet.

3. Verfügbarkeit und Reaktionszeit

3.1

Bl-its erbringt seine Leistungen mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Bl-its kann allerdings keine Gewähr dafür übernehmen, dass seine Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

3.2

Bl-its verpflichtet sich, auf Fehlermeldungen des Kunden innerhalb von sechs bis acht Stunden innerhalb der Geschäftszeiten von bl-its zu reagieren.

4. Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen

4.1

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind folgende Leistungen nicht durch das vereinbarte Entgelt gedeckt; sie gehen zu Lasten des Kunden:

4.1.1

Die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen von bl-its.

4.1.2

Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind.

4.1.3

Individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen.

4.1.4

Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik erfordern.

4.1.5

Die Beseitigung von durch den Kunde oder Dritte verursachten Fehlern.

4.1.6

Datenkonvertierungen. Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.

4.2

Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist bl-its berechtigt, die angefallenen Kosten dem Kunden mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen.

4.3

Bl-its wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag frei, wenn Programmänderungen in der vertragsgegenständlichen Software ohne vorhergehende Zustimmung von bl-its von Mitarbeitern des Kunden oder Dritten durchgeführt werden, oder die Software nicht widmungsgemäß verwendet wird.

5. Preise

5.1

Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder im Bestellformular angeführten Preise. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Lohn- und Materialkosten oder von bl-its zu entrichtende Abgaben bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist bl-its berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen und dem Kunde ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Erhöhungen gelten vom Kunden von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10 % jährlich betragen. Die genannten Preise verstehen sich ab Werk bzw. ab Lager von bl-its.

5.2

Die Kosten von Programmträgern sowie Dokumentationen und allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

5.3

Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen von bl-its erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des Kunden ausnahmsweise bei diesem erbracht werden, trägt der Kunde die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen von bl-its.

5.4

Alle Gebühren und Steuern (insbesondere USt.) werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Kunden.

 6. Liefertermine

6.1

Bl-its ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist auf die jeweiligen Anfragen des Kunden während der normalen Arbeitszeit von bl-its Auskunft zu geben.

6.2

Dem Kunde steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu.

6.3

Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zulässig.

7. Zahlung

7.1

Die vereinbarten Pauschalkostenbeträge sind vom Kunden für das Kalenderjahr/Teiljahr im Vorhinein zahlbar.

7.2

Die vom bl-its gelegten Rechnungen sind 14 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig.

7.3

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch bl-its. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen bl-its, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist bl-its berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.

7.4

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

8. Vertragsdauer

Für den Fall der Begründung eines Dauerschuldverhältnisses gilt:

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von beiden Teilen schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf des 6. Vertragsmonates. Wenn die vertragsgegenständliche Software außer Betrieb gestellt wird oder untergeht, kann das Vertragsverhältnis unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig aufgelöst werden. In diesem Fall hat der Kunde für die nicht konsumierte Leistung Anspruch auf Ersatz des aliquoten Teils der Jahrespauschale.

9. Gewährleistung

9.1

Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Vereinbarte Leistungen an vom Kunden beigestellter Hard- und Software (z.B. Installationen, Funktionserweiterungen etc.) erbringt bl-its in dem Ausmaß, das unter den vom Kunde beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. Bl-its übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Kunden hergestellt werden können.

9.2

Bl-its übernimmt keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Bl-its leistet Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und ist im Fall erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist. Gelingt es bl-its innerhalb angemessener Frist nicht, durch Nachbesserung die erheblichen Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunde die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht wird, so kann der Kunde nach den allgemein geltenden Gewährleistungsregeln vorgehen.

9.3

Für Software, die als „Public Domain„, „Freeware„ oder „Shareware„ klassifiziert ist, übernimmt bl-its keine wie immer geartete Gewähr.

9.4

Bl-its übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software:

9.4.1

allen Anforderungen des Kunden entspricht, sofern dies nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurde;

9.4.2

mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet und

9.4.3

jederzeit und fehlerfrei funktioniert.

9.5

Im Falle der Erbringung von Internetdienstleistungen durch bl-its übernimmt dieser aufgrund der bekannten nicht völligen Verlässlichkeit des Internets keine Gewähr für die Übermittlung von Daten, insbesondere nicht für deren vollständigen, richtigen und rechtzeitigen Transport.

 10. Datenrettung:

 10.1 Annahme, Analyse, Datenrettung

Eine telefonische und/oder über das Sofortanalyse-Formular auf http://www.datenrettung-bludenz.at erstellte Beauftragung stellt einen Anfrage dar. Ach erfolgter Analyse, erhält der Kunde ein Angebot, dem er mit seiner Unterschrift zustimmen oder ablehnen kann. In Falle eines Ablehnens der Datenrettung, entstehen Kosten, wie auf http://www.datenrettung-bludenz.at/preise.html dargestellt. Sofern der Kunde wünscht, dass der Auftrag ausgeführt wird, entstehen nur die Datenrettungskosten, die Analysekosten werden damit abgegolten.

 11 Eigentumsvorbehalt

Eigentum sämtlicher von bl-its gelieferter Waren sowie sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte, an den von bl-its erstellten Werken (zB Websites, Computerprogrammen, Skripte, etc.) verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bei bl-its.

 12 Haftung

Haftung für Schäden oder Folgeschäden (insbesondere von Hardware und Daten), die direkt oder indirekt durch Analyse oder Datenrettung entstehen, wird von bl-its nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen. Das Arbeiten mit Daten auf jeglichen Datenträgern (bei Diagnose, Datenrettung, Bearbeitung) beinhalten das Risiko der Zerstörung und/oder Veränderung noch vorhandener Daten sowie des/der Datenträger(s). Es wird ausdrücklich festgehalten, dass derartige Schäden auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eintreten können. Das Risiko für solche Schäden trägt der Kunde.

Daher kann auch bei zB Datenrettung kein Erfolg garantiert werden. Jegliche Aussage über garantierten Erfolg sind somit ausgeschlossen.

13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nicht wirksam mit einbezogen worden sein, gelten alle übrigen Weiterhin.

 

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