1. Vertragsumfang
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die der Auftragnehmer (best level – IT service | Lukas Tschofen, kurz: bl-its) erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass es eines weiteren Hinweises bedarf. Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und sind für bl-its nicht bindend.
2. Leistungsumfang
Bl-its erbringt Dienstleistungen in der selbst gewählten Form und Weise während der normalen Arbeitszeiten (Mo–Do: 09:00–12:00 und 13:30–17:00 Uhr, Fr: 09:00–12:00 Uhr). Leistungen außerhalb der normalen Arbeitszeit werden gesondert verrechnet. Für Netze, Systeme und Komponenten, die nicht von bl-its betrieben oder betreut werden, wird keine Verantwortung übernommen.
Supportklassen: Klasse A – Vor-Ort-Service; Klasse B – Fernwartung; Klasse C – Telefonischer Support.
3. Verfügbarkeit
Bl-its erbringt seine Leistungen mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Bl-its kann allerdings keine Gewähr dafür übernehmen, dass seine Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind. Die Reaktionszeit auf Fehlermeldungen beträgt meist unter 2 Stunden während der normalen Arbeitszeiten.
4. Nicht gedeckte Leistungen
Nicht im vereinbarten Entgelt enthalten sind: Fahrtkosten (sofern nicht vereinbart), Hardware-Ankauf und -Änderungen, individuelle Programmierungen, Dateikonvertierungen sowie Leistungen außerhalb der vereinbarten Supportklasse.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, bl-its alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, entbinden bl-its von vereinbarten Terminen und Fristen. Mehraufwand, der durch mangelnde Mitwirkung des Kunden entsteht, wird gesondert verrechnet.
6. Preise
Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Bei laufenden Verträgen können die Preise einmal jährlich entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria angepasst werden. Als Basiswert gilt der VPI des Monats des Vertragsabschlusses. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Liefertermine
Bl-its bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Termine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich. Höhere Gewalt berechtigt bl-its, Termine entsprechend anzupassen.
8. Zahlung
Pauschalentgelte sind im Voraus fällig. Einzelleistungen werden nach Erbringung in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 8 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verrechnet (gilt für Verträge zwischen Unternehmern).
9. Vertragsdauer
Laufende Betreuungsverträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist, über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird, oder der Kunde wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung nicht erfüllt.
10. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle von bl-its im Rahmen von Aufträgen erstellten Werke (Konfigurationen, Skripte, Dokumentationen, individuelle Lösungen) sind nach vollständiger Bezahlung zur Nutzung durch den Kunden für den vereinbarten Zweck lizenziert. Eine Weitergabe an Dritte oder eine über den vereinbarten Verwendungszweck hinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von bl-its. Das Urheberrecht verbleibt stets bei bl-its.
11. Gewährleistung
Bl-its übernimmt keine Gewähr für die fehlerfreie Funktion von Hard- und Software unter allen Bedingungen. Die Gewährleistungsfrist für erbrachte Leistungen beträgt 6 Monate. Ausgenommen sind Mängel durch unsachgemäße Bedienung oder Veränderungen durch den Kunden. Hardwarefehler – insbesondere an Servern – werden durch den jeweiligen Hersteller im Rahmen der Herstellergarantie behoben. Alle darüber hinausgehenden Leistungen, die durch bl-its erbracht werden (z. B. Koordination, Einbau, Konfiguration, Betreuung der Garantieleistung des Herstellers), werden gesondert verrechnet.
12. Datenrettung
Bei Datenrettungsaufträgen übernimmt bl-its keine Garantie für die vollständige Wiederherstellung der Daten. Bl-its haftet nicht für Datenverluste, die im Rahmen des Rettungsversuchs entstehen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei Hardwaredefekten eines Datenträgers (z. B. mechanischer Schaden, Headcrash, Elektronikschaden) wird die Datenrettung Österreich GmbH zur Untersuchung und Wiederherstellung im Reinraumlabor beigezogen. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Kunden gesondert ausgewiesen und sind nicht im bl-its-Leistungsentgelt enthalten.
13. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Hard- und Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von bl-its. Der Kunde ist nicht berechtigt, Eigentumsvorbehaltsware weiterzuveräußern oder zu verpfänden.
14. Haftung
Bl-its haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bludenz; dies gilt ausschließlich für Verträge mit Unternehmern. Es gilt österreichisches Recht.